Damit soll in erster Linie klargestellt werden, dass die Beurteilung der physischen und psychischen Gesundheit und der Entscheid über die Hafterstehungsfähigkeit auseinanderfallen. Die Behörde soll mit anderen Worten die medizinische Einschätzung nicht selber machen, sondern diese zwingend einer Fachperson überlassen. Weiter äussern sich die Materialien auch zu der Form, in der die medizinische Begutachtung zu erfolgen hat.