4. Am 23. August 2016 erhob der Beschwerdeführer bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) Beschwerde, wobei er die Aufhebung der Aufgebots- und Vollzugsverfügung der ASMV vom 19. Juli 2016 und einen 2 Strafaufschub um sechs Monate beantragte. Mit der Beschwerde reichte er einen Kurzbericht seiner Psychotherapeutin, Frau E.________, zu seiner geistigen Verfassung und einen Bericht von Dr. F.________ hinsichtlich der Kopfschmerzproblematik (Beilagen 7 und 6 der Beschwerde vom 23. August 2016, pag. 9 Vorakten) ein.