Gegenstand Beschwerde gegen den Entscheid der Polizei und Militärdirektion des Kantons Bern vom 11. Oktober 2016 (2016.POM.457) Die 2. Strafkammer hat beschlossen: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Der Antrag auf gutachterliche Abklärung der Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor Obergericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.