Zudem befanden sich in den Indooranlagen Hanfpflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien. Dabei gab der Beschwerdeführer selber an, die Pflanzen würden vier bis sechs Wochen Zeit für das Wachstum brauchen und dann wiederum acht bis neun Wochen Blütezeit haben (Einvernahme vom 27.4.2016, S. 6 f., Z. 272 ff.). Folglich wuchsen die Pflanzen bereits seit einiger Zeit. Nachweislich konnte der Beschwerdeführer mindestens einmal ernten (vgl. zum Ganzen beigezogene amtliche Akten EO 16 4769). Zweifellos handelte es sich auch nicht um eine nur vorübergehende Investition, dafür war der Aufwand in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu gross.