Der Beschwerdeführer gab zu, sämtliche Pflanzen angebaut, die Indooranlagen betrieben und geplant zu haben, die Blüten zu verkaufen. Er führte aus, zirka CHF 4‘000.00 in die Anlagen investiert zu haben (Einvernahme vom 27.4.2016, S. 7, Z. 347), pro Monat CHF 1‘000.00 Miete für das Bauerhaus zu zahlen (Hafteröffnung vom 27.4.2016, S. 4, Z. 102), zwei bis drei Mal pro Woche bei den Anlagen gearbeitet (Einvernahme vom 27.4.2016, S. 6, Z. 262 f.) und alles selber erstellt zu haben (Einvernahme vom 27.4.2016, S. 7, Z. 325). Die grossen Hanf-