Am 25.4.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer ein neues Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Am 26.4.2016 erfolgte im Bauernhaus in F.________, welches der Beschwerdeführer gemietet hatte, eine Hausdurchsuchung. Dabei konnten sowohl im Keller als auch im ersten Obergeschoss des Bauernhauses mehrere Indooranlagen entdeckt werden. Insgesamt wurden 1‘514 Hanfpflanzen (187 im Keller, im Obergeschoss 50 Stück im ersten Raum, 191 Stück in zwei weiteren Räumen, 104 Stück im vierten Raum und 982 Stück im fünften Raum) gefunden.