Der Beschwerdeführer verletzte offenkundig nicht nur das Vertrauen gegenüber den Vollzugsbehörden, sondern beging verschiedene Verstösse gegen die Vollzugsordnung. Zwar mutet etwas seltsam an, dass das ABaS trotz regelmässiger Zusendung der Wochenpläne, auf welchen die tagesfüllenden Einkäufe in Lausen erkennbar waren (amtliche Akten ASMV pag. 51 ff.), den genauen Wochenablauf bzw. die Einhaltung der Vereinbarung mit dem Beschuldigten nicht früher klärte. Dies ändert allerdings nichts am Verstoss des Beschwerdeführers gegen den vereinbarten Wochenplan.