38). Zwei Tage später – am 18.12.2015 – fand ein Gespräch zwischen der ASMV und dem Beschwerdeführer statt (amtliche Akten ASMV pag. 41 f.), woraufhin erneut ein Antrag auf Abbruch des EM-Vollzugs gestellt wurde. Als Begründung wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe in seinem Verkaufslokal in D.________ zu arbeiten. Indem er vor oder nach seinen Einkäufen in Lausen oder Thun nicht wieder in sein Verkaufslokal in D.________ zurückgekehrt, sondern den ganzen Tag