(Anklageschrift Ziff. II./1.3./16.) - Diverse Fotos, ausgeruckt auf Papier (Anklageschrift Ziff. II./1.3./17.). 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von A.________ (PCN-Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 4. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).