Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Y.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 19'563.15. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Y.________ die Differenz von CHF 6'678.75 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt Y.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Obere Instanz