5. das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 14.03.2012 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährten bedingten Vollzug eingestellt wurde, unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 an den Kanton Bern (Urteilsdispositiv Ziff. IV.);