___ ausgerichteten Entschädigung zurückzuzahlen und wird diesem gegenüber auch nur im Umfang von 2/3 nachzahlungspflichtig. 20.3 Entschädigung der Privatklägerin Es erscheint angemessen, die von der Privatklägerin geltend gemachten Parteikosten je hälftig auf den Straf- und den Zivilpunkt zu verlegen. Nachdem die Privatklägerin mit ihren Anträgen im Strafpunkt obsiegt, hat ihr die Beschuldigte die auf diesen Punkt entfallenden, hälftigen Parteikosten zu ersetzen.