Diese belaufen sich auf insgesamt CHF 42‘396.65 (inkl. der nachträglich beim Regionalgericht eingetroffenen Auslagen für den erstinstanzlich eingeholten Therapieverlaufsbericht von CHF 471.55, vgl. Ziff. VIII. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). 19.2 Amtliche Entschädigung Zu den Verfahrenskosten gehören grundsätzlich auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO). Diese werden von der Kammer jedoch praxisgemäss separat ausgewiesen. Für ein Rückkommen auf die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt Y.___