Es erhielt eine Genugtuung von CHF 15‘000.00. Ein weiteres Opfer erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit Durchbruch des Schädeldachs und akuter Lebensgefahr. Dieses Opfer verlor den Geruchsinn und einen Teil des Geschmackssinns und erhielt eine Genugtuung von CHF 20‘000.00 (Obergericht Zürich, 20.10.2005). Es sei an dieser Stelle auch auf die von der Vorinstanz zitierte Kasuistik verwiesen (Ziff. VI.1.d. ihrer Erwägungen, Fussnoten auf pag.