Der Täter schiesst dem Opfer nach banalem Streit mitten ins Gesicht. Keine lebensgefährlichen Verletzungen. Das Opfer leidet jedoch an starken Kopf- und Nackenschmerzen, Depressionen und Albträumen. Der Geschmacksinn bleibt beeinträchtigt. Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Freiheitsstrafe 9 Jahre. Genugtuung CHF 15‘000.00 (Obergericht Zürich, 23.01.2007). - HÜTTE/LANDOLT Nr. 133 (S. 407): Brutale Überfälle. Ein Opfer erlitt schwere Gesichtsfrakturen und konnte noch zwei Monate nach der Tat keine feste Nahrung zu sich nehmen. Es erhielt eine Genugtuung von CHF 15‘000.00.