Sie erlitt weder eine lebensgefährliche Verletzung noch verlor sie ein Auge. Auch ist bei ihr keine dauerhafte Integritätseinbusse nachgewiesen, schon gar nicht in einem Umfang wie in den zitierten Urteilen. Es finden sich sodann auch zahlreiche Präjudizien, in welchen deutlich tiefere Genugtuungsbeträge zugesprochen wurden. So etwa: - HÜTTE/LANDOLT Nr. 725 (S. 436): Zwei Täter prügeln mit wuchtigen Schlägen und Fusstritten auf das Opfer ein, welches ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und diverse Frakturen, u.a. im Bereich des rechten Auges mit persistierenden Doppelbildern, erleidet. 2 Tage Hospitalisation, 1 Operation.