- HÜTTE/LANDOLT Nr. 555 (S. 384): Der Täter versetzte dem Opfer mit einem Radschlüssel Schläge auf den Kopf, welche zu schweren Kopfverletzungen führten und in einer Integritätseinbusse von 65 % resultierten. Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung. Opferhilferechtliche Genugtuung CHF 69‘420.00 (Urteil des Bundesgerichts 1C_152/2010 vom 10.08.2010). Im Unterschied zu diesen von der Verteidigung herangezogenen Präjudizien – um nur einige Differenzen aufzuzeigen – wurde vorliegend "bloss" ein- und nicht zwölfmal auf die Privatklägerin eingestochen. Sie erlitt weder eine lebensgefährliche Verletzung noch verlor sie ein Auge.