- HÜTTE/LANDOLT Nr. 532 (S. 391 f.): Anlässlich eines Streits um die Echtheit eines Haarschopfs riss das Opfer die Täterin an den Haaren und presste ihr die Fingernägel in den Unterarm. Die Täterin schlug dem Opfer daraufhin in Notwehr[exzess] ein Brandy-Glas ins Gesicht, was zum Verlust eines Auges beim Opfer führte. Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher [schwerer] Körperverletzung. Bedingte Freiheitsstrafe 2 Jahre. Genugtuung CHF 41‘250.00 (unter Berücksichtigung eines Abzugs wegen Selbstverschuldens des Opfers von 25%) (Geschworenengericht Zürich, 10.09.2009). - HÜTTE/LANDOLT Nr. 555 (S. 384):