Zürich, 17.04.2008). - HÜTTE/LANDOLT Nr. 219 (S. 385 f.): Der Täter fügte seiner Ex-Geliebten 12 Stichverletzungen an Hals, Brustkorb, Bauch, Beinen und Händen zu, wobei die Leber, eine Vene sowie die Luftröhre durchstochen wurden. Das Opfer starb beinahe. Es waren 20 Operationen nötig und das Opfer litt in der Folge an Angstzuständen und Depressionen. Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Freiheitsstrafe 11 Jahre. Genugtuung CHF 60‘000.00 (Obergericht Zürich, NZZ vom 27.10.2007). - HÜTTE/LANDOLT Nr. 532 (S. 391 f.):