62 - HÜTTE/LANDOLT Nr. 121 (S. 382): Der Täter gab drei Schüsse auf seine Ex- Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes ab und fügte ihr eine gravierende Beinverletzung zu. Ausserdem litt das Opfer in der Folge an einer posttraumatischen Störung. Schuldspruch wegen mehrfacher vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Freiheitsstrafe 4 ½ Jahre. Genugtuung CHF 75‘000.00 (Geschworenengericht Zürich, 17.04.2008). - HÜTTE/LANDOLT Nr. 219 (S. 385 f.):