Aus somatischer Sicht und ärztlich attestiert war die Privatklägerin rund ein Jahr lang arbeitsunfähig. Als Folge des Vorfalls vom 03.02.2015 und des zuvor während rund viereinhalb Jahren erfolgten "Stalkings" durch die Beschuldigte leidet die Privatklägerin zudem an psychischen Problemen in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer depressiven Symptomatik. Sie wurde deswegen während insgesamt rund 8 Monaten stationär behandelt und befindet sich nach wie vor in ambulanter Behandlung. Eine daraus folgende, bis heute bestehende Arbeitsunfähigkeit oder gar