Während die Kopfverletzung ansonsten (bis auf gewisse Konzentrations- und gelegentliche Sensibilitätsstörungen) gut abheilte, besteht bis heute eine – mal stärker, mal schwächer ausgeprägte – Bewegungseinschränkung des linken Auges, welche zu Doppelbildern führt. Aufgrund ihrer physischen Verletzungen befand sich die Privatklägerin rund drei Monate in Spitalpflege, wobei sie sich im Sommer 2016 einer erneuten Operation unterziehen musste. Aus somatischer Sicht und ärztlich attestiert war die Privatklägerin rund ein Jahr lang arbeitsunfähig.