61 18.3 Bemessung der Genugtuung 18.3.1 Vorbringen der Privatklägerin Die Privatklägerin fordert eine Genugtuung in der Höhe von CHF 70‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 03.02.2015. Zur Begründung bringt sie vor, es sei nicht nur auf die Tat, sondern immer auch auf die konkreten Folgen beim Opfer abzustellen. Sie sei arbeitsunfähig, habe Taggelder der SUVA erhalten und im noch nicht abgeschlossenen IV-Verfahren sei mit einer Teil-oder Vollinvalidität zu rechnen. Genugtuungsreduzierende Umstände seien nicht ersichtlich.