1545). Aus diesem Grund ist von einer erhöhten Strafempfindlichkeit auszugehen, welche strafreduzierend zu berücksichtigen ist. 16.4 Fazit Täterkomponenten und konkretes Strafmass Die Straferhöhung aufgrund der Vorstrafe wird durch die Strafreduktion aufgrund der erhöhten Strafempfindlichkeit kompensiert. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. Es bleibt damit bei einer auszufällenden Freiheitsstrafe in der Höhe von fünf Jahren. Ein (Teil-)Aufschub der Strafe ist bei diesem Strafmass ausgeschlossen. 16.5 Anrechnung von Untersuchungshaft und Verhältnis zur Massnahme nach Art.