Von echter Reue oder Einsicht kann jedoch nicht gesprochen werden, geschweige den von einem strafreduzierend zu berücksichtigenden Geständnis. Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist deshalb neutral zu werten. 16.3 Strafempfindlichkeit Laut den eben erwähnten Berichten litt die Beschuldigte in der Justizvollzugsanstalt ________ unter starken Durchschlafstörungen und vor allem nächtlichen Panikattacken. Das Eingeschlossen-Sein in einer Zelle löse bei ihr Erinnerungen an traumatische Erlebnisse aus, die ihr während des serbisch-bosnischen Krieges wiederfahren seien (pag. 1545).