Sie anerkenne zwar, psychisch krank und auf psychiatrische Medikamente angewiesen zu sein und weise eine entsprechend gute Medikamen- ten-Compliance auf. Sie beschreibe jedoch nach wie vor, sich von schwarzer Magie beeinflusst zu fühlen, und beteuere weiterhin, nicht absichtlich und nur im Rahmen einer Notwehrhandlung reagiert zu haben. Im Rahmen ihrer Befragungen äusserte die Beschuldigte zwar wiederholt, dass sie niemanden habe verletzen wollen und dass ihr die Leid tue, was der Privatklägerin passiert sei. Von echter Reue oder Einsicht kann jedoch nicht gesprochen werden, geschweige