Es müsse aber eher von einer passiven Kooperation, verbunden mit einer hohen Anpassungsbereitschaft an die Vollzugsbedingungen, gesprochen werden. Die Gespräche hätten mehrheitlich supportiven und stabilisierenden Charakter gehabt, wobei sich die Beschuldigte zeitweise auch auf die Besprechung des Deliktshergangs und ihrer Diagnosen habe einlassen können. Sie zeige jedoch nach wie vor weder Delikts- noch eine Krankheitseinsicht. Sie anerkenne zwar, psychisch krank und auf psychiatrische Medikamente angewiesen zu sein und weise eine entsprechend gute Medikamen- ten-Compliance auf.