Mit Strafbefehl vom 14.03.2012 wurde die Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Drohung und Tätlichkeiten schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Vorstrafe steht in Zusammenhang mit einer tätlichen Auseinandersetzung vom 07.12.2011 mit der Privatklägerin B.________ (Schlag mit Hand ins Gesicht und Drohung per SMS, die Privatklägerin zu erschiessen; vgl. beigezogene Vorakten BM 12 2087). Weiter Vorstrafen sind im Schweizerischen Strafregister nicht ersichtlich.»