16. Täterkomponenten 16.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Hinsichtlich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten kann auf die nachfolgend zitierten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden: «Die Angaben über das Vorleben basieren weitgehend nur auf den Aussagen der Beschuldigten selber, welche sie gegenüber der Polizei und dem psychiatrischen Gutachter deponiert hat (pag. 287 ff.; 1063 ff.). Kurz zusammengefasst gab die [inzwischen ________-jährige] Beschuldigte an, sie sei in S.________13 geboren und in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Sie sei die jüngste von