55 was ihre latente Bereitschaft zum Einsatz dieses bei entsprechender Verwendung durchaus gefährlichen Gegenstands zeigt. Es muss deshalb von einer doch erheblichen kriminellen Energie gesprochen werden. Die Verwerflichkeit ihres Handelns ist im Rahmen dieses Tatbestands als durchschnittlich zu bezeichnen. 14.3 Fazit objektives Tatverschulden Insgesamt liegt ein mittelschweres objektives Tatverschulden vor.