Im Bericht vom 22.04.2016 wurde ihr dann aus orthoptischer Sicht volle Arbeitsfähigkeit attestiert. Allerdings kam es nach der Einsetzung des Flow-Diverters im Sommer 2016 wieder zu einer Verschlechterung der Symptomatik. Gemäss ihren Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung war die Privatklägerin zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig. Hinzu kommen die – zumindest teilweise auf den Vorfall vom 03.02.2015 zurückzuführenden – psychischen Folgen der Tat: Die Privatklägerin leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie an einer depressiven Symptomatik.