Während diese Schädel- und Hirngefässverletzungen letztlich gut abheilten und neben gewissen zeitweiligen Sensibilitäts- und Konzentrationsstörungen keine bleibenden Schäden zurückliessen, leidet die Privatklägerin bis heute an der Abduzensparese und den damit einhergehenden Doppelbildern sowie (zeitweisen) weiteren Augenbeschwerden. Die Privatklägerin war deswegen mindestens bis zum 10.11.2015 voll arbeitsunfähig. Im Bericht vom 22.04.2016 wurde ihr dann aus orthoptischer Sicht volle Arbeitsfähigkeit attestiert.