Die physischen Verletzungsfolgen machten einen rund einmonatigen Aufenthalt im Inselspital und anschliessend eine rund zweimonatige Rehabilitation in der U.________-Klinik notwendig. Im Sommer 2016 musste der Privatklägerin zudem im Rahmen einer weiteren Operation ein Flow-Diverter eingesetzt werden. Während diese Schädel- und Hirngefässverletzungen letztlich gut abheilten und neben gewissen zeitweiligen Sensibilitäts- und Konzentrationsstörungen keine bleibenden Schäden zurückliessen, leidet die Privatklägerin bis heute an der Abduzensparese und den damit einhergehenden Doppelbildern sowie (zeitweisen) weiteren Augenbeschwerden.