_strasse, zeigte sich die Beschuldigte am 03.02.2015 von Anfang an aufgebracht und latent aggressiv, indem sie die Privatklägerin beschimpfte und den Wagen nicht passieren liess. Als die Privatklägerin dann aus dem Auto stieg und sich wenige Schritte in Richtung der Beschuldigten gab, überschritt sie eine imaginäre "rote Linie" und liess die zu aufbrausendem, aggressivem Verhalten neigende Beschuldigte (vollends) ausrasten. Es ist zwar davon auszugehen, dass die Beschuldigte den Angriff auf die Privatklägerin nicht geplant hatte.