vatklägerin war, dieser gegenüber Hass empfand und starke Rachegefühle hegte. 52 Sie wollte dieses Rachebedürfnis zwar primär durch das Aufdecken der angeblichen kriminellen Machenschaften der Privatklägerin und von C.________ befriedigen. Dennoch hatte die Beschuldigte in der Vergangenheit auch Tötungsphantasien betreffend die beiden gehegt und war der Privatklägerin gegenüber durchaus feindselig eingestellt, als es am 03.02.2015 vor dem Domizil von C.________ zum Aufeinandertreffen kam.