Es wurde bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine depressive Episode diagnostiziert, deren Symptomatik sich zwar im Verlauf leicht gebessert hat, die aber eine bis heute andauernde (zunächst wiederholt stationäre und nun ambulante) therapeutische Behandlung notwendig machen. Ob bzw. in welchem Umfang die Privatklägerin im heutigen Zeitpunkt – sei es aufgrund der somatischen oder der psychischen Verletzungsfolgen – noch in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Jedenfalls liegt kein Arztbericht vor, welcher ihr zum aktuellen Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit attestieren würde.