Die heute bei der Privatklägerin noch bestehenden Einschränkungen ergeben sich allerdings offenbar mehr aufgrund der psychologischen Folgen der Tat und des zuvor jahrelang erlittenen "Stalkings". Es wurde bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine depressive Episode diagnostiziert, deren Symptomatik sich zwar im Verlauf leicht gebessert hat, die aber eine bis heute andauernde (zunächst wiederholt stationäre und nun ambulante) therapeutische Behandlung notwendig machen.