Die Verletzung durch den Schraubenzieher führte bei der Privatklägerin zu einer Abduzensparese (Lähmung des für die Augenbewegung nach aussen zuständigen Augenmuskels) und temporär auch zu einem Horner-Syndrom. Während sich das Horner-Syndrom relativ schnell vollständig zurückbildete, blieb die Abduzensparese in mal schwächerem, mal stärkerem Ausmass bestehen (auch aufgrund einer nachträglich erforderlich gewordenen Einsetzung eines Flow-Diverters im Bereich