46 falls Patient von D.________ war, entbehren die Anschuldigungen der Beschuldigten, die Ärztin sei mit C.________ «verkuppelt», jeglichem Realitätsbezug. Die Kammer erachtet es deshalb als erwiesen, dass die Beschuldigte ihrer Psychiaterin im November 2014 einen Schraubenzieher in ihrer Handtasche gezeigt hatte. Der am Tatort aufgefundene Schraubenzieher dürfte zudem gemäss polizeilicher Einschätzung aus dem gleichen Set stammen, wie die am Domizil der Beschuldigten sichergestellten Schraubenzieher.