kommen, habe sie gepackt und zu Boden geworfen. Erst auf Vorhalt der Verletzungen der Privatklägerin, brachte sie ein neues Element vor, nämlich dass C.________ die Hand, in welcher sie den Gegenstand gehalten habe, genommen und damit eine schlagende Bewegung gemacht habe. Dazu soll C.________ gesagt haben, dass er nun sie beide, also die Privatklägerin und die Beschuldigte, umbringen werde. In späteren Befragungen beschrieb sie dieses Vorkommnis dann jeweils so, dass C.________ ihre Hand «geschüttelt» habe. Die angebliche gleichzeitig von C.________ geäusserte Todesdrohung erwähnte die Beschuldigte hingegen nicht mehr.