dass C.________ seine Ex-Partnerin tatsächlich falsch belasten würde. Im Gegenteil wird etwa seine Aussage, wonach er die Beschuldigte von der am Boden liegenden Privatklägerin habe wegreissen müssen, durch die Angaben von F.________ gestützt. Auch dieser gab zu Protokoll, er habe gesehen, wie ein Mann eine Frau «weggezogen» und «zu Boden gedrückt» habe. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung lässt sich aus dem zweiten Teil der zitierten Aussage F.________s hingegen nicht schliessen, die Beschuldigte habe gar nicht auf der Privatklägerin gekniet und noch gestanden, als sie vom Beschuldigten zu Boden gedrückt wurde.