und der Beschuldigten, welches Anlass gibt, seine Aussagemotivation kritisch zu hinterfragen. Er wurde von der Beschuldigten nicht nur jahrelang belästigt und krimineller Machenschaften verdächtigt, sondern es wurde ihm gemäss seinen Angaben wegen der Beschuldigten gar seine IV-Rente sistiert. Weiter hatte er offenbar im Verlauf der Untersuchung zunehmend das Gefühl, die Untersuchung würde sich (auch) gegen ihn richten. Allerdings bestehen trotz dieser potentiell kritischen Ausgangslage keine konkreten Hinweise darauf, dass C.________ seine Ex-Partnerin tatsächlich falsch belasten würde.