Die Beschuldigte habe auf ihr gekniet, die Privatklägerin gewürgt bzw. am Hals gehalten und geschrien, dass sie ihn und die Privatklägerin fertig machen bzw. töten werde. Er habe die Beschuldigte gepackt, von der Privatklägerin weggerissen, sich auf sie gesetzt und ihre Hände auf den Boden gedrückt, so dass sie nichts mehr habe tun und nicht habe fliehen können. Erst als die Polizei eingetroffen sei, habe die Beschuldigte zu schreien begonnen und etwas vorgespielt. Konstant gab C.________ auch zu Protokoll, die am Boden liegende Privatklägerin habe noch die Zigarette im Mund gehabt.