_ gestützt. Auch dieser machte in den wesentlichen Punkten konstante Angaben. Gleichbleibend sagte er aus, als er habe wegfahren wollen, sei die Privatklägerin ausgestiegen und habe die Beschuldigte gefragt, was das Ganze solle. Plötzlich habe er einen Schraubenzieher in der Hand der Beschuldigten gesehen. Es sei sehr schnell gegangen. Er habe das Auto abgestellt bzw. dieses verlassen und sei der Privatklägerin zu Hilfe geeilt. Diese habe zu diesem Zeitpunkt bereits am Boden gelegen. Die Beschuldigte habe auf ihr gekniet, die Privatklägerin gewürgt bzw. am Hals gehalten und geschrien, dass sie ihn und die Privatklägerin fertig machen bzw. töten werde.