kaputt machen, die Privatklägerin als «Hure» beschimpfte und den Weg nicht freigab. Zur Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Privatklägerin Die Privatklägerin gab über alle Befragungen hinweg gleichbleibend an, sie habe sich eine Zigarette angezündet, sei aus dem Wagen gestiegen und habe der Beschuldigten (wohl) sagen wollen, dass sie sie in Ruhe lassen und weggehen solle. Sie habe nicht mit der Beschuldigten streiten wollen und diese nicht angegriffen. Ausser der Zigarette habe sie nichts, insbesondere keinen Schraubenzieher, auf sich gehabt. Sie habe vielleicht zwei Schritte in Richtung der Beschuldigten gemacht, als diese unvermittelt auf sie eingestochen habe.