hatte die Beschuldigte nicht geplant. Doch war die Beschuldigte grundsätzlich durchaus gewaltbereit und hatte ihr Gewaltpotential auch bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt. Zum Beginn des Aufeinandertreffens Unbestritten ist, dass C.________ und die Privatklägerin in ihrem grünen Ford Ka sassen und im Begriff waren wegzufahren, als sie auf der ________strasse, im Bereich des grossen Baums, bei der Ausfahrt aus dem Bereich der Parkplätze, auf die Beschuldigte trafen. Aufgrund der gleichlautenden und durch die sichergestellten Handy-Fotos objektivierten Angaben von C.