_strasse auf die Privatklägerin und C.________ traf. Zu diesem Aufeinandertreffen kam es, weil die Beschuldigte im Rahmen ihres wahn- und regelrecht zwanghaften Verhaltens weiteres Beweismaterial für die angeblichen kriminellen Machenschaften von C.________ und der Privatklägerin sammeln wollte. Sie war zwar primär darauf aus, diese öffentlich an den Pranger zu stellen bzw. sie mit dem entsprechenden Beweismaterial bei den Behörden anzuzeigen. Einen konkreten Angriff auf die Privatklägerin oder C.________ hatte die Beschuldigte nicht geplant.