Dafür wurde die Beschuldigte rechtskräftig wegen Tätlichkeiten verurteilt. Dr. D.________ hielt in ihrem Bericht denn auch fest, die Beschuldigte könne gewalttätig werden, wenn sie sich ungerecht behandelt fühle, und verwies beispielhaft auf einen – ihr gegenüber sogar von der Beschuldigten zugestandenen – Vorfall, wie er in ähnlicher Weise auch von C.________ beschrieben worden war. Selbst einer der Söhne der Beschuldigten gab zu Protokoll, man müsse sich gut überlegen, was man gegenüber einer psychisch angeschlagenen Person wie seiner Mutter sage, Respekt sei auf jeden Fall angezeigt.