39 Weiter muss auch davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigte die Privatklägerin und C.________ grundsätzlich mit solchen "Beweisen" «fertig machen» bzw. «töten» wollte. Dies indem sie die gesammelten "Beweise" veröffentlichen bzw. C.________ und die Privatklägerin bei diversen Behörden anzeigen und so der angeblichen kriminellen Machenschaften überführen wollte.