_quartier und stellte ihrem Ex-Partner und der Privatklägerin nach, u.a. indem sie mit ihrem Handy Fotos von ihnen machte. Ihre Verachtung sowie ihre Verdächtigungen brachte die Beschuldigte in unzähligen SMS-Nachrichten an die Privatklägerin und an C.________ zum Ausdruck. Darin beschimpfte sie die Privatklägerin immer wieder aufs Übelste und drohte ihr u.a. an, sie zu erschiessen, sie fertig zu machen, sie zu töten, ihr vor der ganzen Öffentlichkeit die Knochen zu brechen und ihre ganze Familie auszulöschen. Gemäss ihren eigenen Aussagen trieben die Privatklägerin und C.________ die Beschuldigte ihn den Wahnsinn.